Österreich reformiert die Sozialhilfe: Weniger Geld für Zuwanderer
Österreichs Bundesregierung verschärft die Sozialhilfe. ÖVP, SPÖ und NEOS haben sich am 22. Oktober auf eine Reform geeinigt, die ab 1. Januar 2027 gelten soll. Wer arbeiten kann, muss künftig strengere Auflagen erfüllen. Zuwanderer erhalten unter bestimmten Voraussetzungen weniger Geld, und die Leistungen für kinderreiche Familien werden begrenzt.
Damit übernimmt die Koalition Forderungen, welche die FPÖ seit Jahren vertritt. ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger brachte die neue Linie mit den Worten "Werkbank statt Parkbank" auf den Punkt. Die FPÖ kann darauf verweisen, dass ihre Forderungen nach strengeren Regeln und einer stärkeren Bindung der Sozialhilfe an Arbeit und Integration nun teilweise umgesetzt werden.
Der Referenzbetrag für Alleinstehende liegt 2026 bei rund 1.230 Euro. Österreicher sowie EU- und EWR-Bürger, die arbeiten können, sollen grundsätzlich 1.016 Euro erhalten. Für Asylberechtigte und andere Drittstaatsangehörige sind zunächst 861 Euro vorgesehen. Wer ausreichende Deutschkenntnisse und die Teilnahme an Integrationsmaßnahmen nachweist, kann einen Zuschlag von 155 Euro bekommen.
Die volle Unterstützung soll künftig an zusätzliche Voraussetzungen geknüpft sein. Dazu zählen je nach Alter eine bestimmte Dauer versicherungspflichtiger Beschäftigung oder die Teilnahme an einer AMS-Schulung. Wer zumutbare Arbeit ablehnt oder vorgeschriebene Maßnahmen verweigert, muss mit stärkeren Kürzungen rechnen.
Weniger Sozialhilfe für große Familien
Auch die Kindersätze werden begrenzt. Für das erste Kind sind 307,47 Euro vorgesehen, für das zweite mindestens 245,98 Euro, für das dritte 184,48 Euro und für das vierte 153,74 Euro. Ab dem fünften Kind soll sich der Betrag auf 147,59 Euro belaufen. Die Bundesländer dürfen bei den Kindern zwei bis vier innerhalb bestimmter Grenzen höhere Leistungen gewähren. Die Familienbeihilfe wird weiterhin nicht angerechnet.
Zudem soll die Altersgrenze für die Berücksichtigung von Betreuungspflichten von drei auf zwei Jahre sinken. Eltern müssen damit früher mit der Verpflichtung rechnen, eine Arbeit aufzunehmen.
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann, soll weiterhin den vollen Referenzbetrag erhalten. Geplant sind außerdem ein doppelter Vermögensfreibetrag, die Nichtanrechnung therapeutischer Taschengelder und der Wegfall der Pflicht, ab dem 25. Lebensjahr Unterhaltsansprüche gegen die eigenen Eltern gerichtlich geltend zu machen.
Zusätzlich plant die Regierung eine Teilhabekarte für Kinder aus einkommensschwachen Familien, die keine Sozialhilfe beziehen. Ab 2027 sollen dafür jährlich 60 Millionen Euro bereitstehen. Das Geld könnte für Schulmaterial, Sportangebote, Hygieneartikel und Lernhilfe verwendet werden. Die Einzelheiten sind noch offen.
FPÖ kann politischen Erfolg verbuchen
Die Reform greift Forderungen nach strengeren Bezugsvoraussetzungen, mehr Druck zur Arbeitsaufnahme und einer Begrenzung der Sozialhilfe für große Familien auf. Die FPÖ kann dies als Erfolg ihrer langjährigen politischen Arbeit verbuchen, obwohl sie nicht an der Bundesregierung beteiligt ist.
FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch hatte frühere Pläne der Regierung kritisiert und vor neuen Fehlanreizen gewarnt. Salzburgs FPÖ-Soziallandesrat Wolfgang Fürweger bemängelte zudem, dass die Bundesländer vor der Einigung nicht ausreichend informiert worden seien.
Die Grünen kritisieren, dass eine Kindergrundsicherung fehlt. Auch Volkshilfe, Diakonie und Armutskonferenz hatten frühere Entwürfe beanstandet, weil sie Nachteile für arme Familien befürchteten. Ihre Stellungnahmen bezogen sich allerdings auf frühere Verhandlungsstände.
Der Gesetzesentwurf soll nun öffentlich begutachtet werden. Der Beschluss im Nationalrat ist für November vorgesehen. Noch können sich Einzelheiten ändern. Die politische Richtung steht jedoch fest: Österreich verschärft die Sozialhilfe und setzt damit Forderungen um, für die sich die FPÖ seit Jahren starkmacht.
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